Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALI.KA.FOTOGRAFIE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Das Fotografinnen-Duo erbringt Leistungen im Bereich Fotografie & Design ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge/Buchungen für Dienstleistungen. AGBs des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil.
2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografinnen-Duos unterliegen. Reklamationen oder Änderungswünsche sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Aufnahmen vorzunehmen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3. Die Bildauswahl sowohl die Bildbearbeitung übernimmt das Fotografinnen-Duo ohne Zutun des Auftraggebers. Alle von dem Fotografinnen-Duo aussortierten Bilder werden nicht an die Auftraggeber weitergegeben. Das Fotografinnen-Duo ist berechtigt, an den hergestellten digitalen Aufnahmen Retuschen mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Die Lieferung der Bilder erfolgt per Online-Galerie mit Download-Funktion und je nach Vereinbarung auch auf einem Datenträger im JPEG-Format in hoher Auflösung, mit Bildoptimierung in Farbe, Helligkeit, Kontrast und im Bildlook des Fotografinnen-Duos. Der Bildlook entspricht genau dem Stil, der auch auf der Website und auf dem Instagram-Account des Fotografinnen-Duos zu sehen ist. Die Bearbeitung in einem anderen Look oder gar in vielen verschiedenen Bildstilen ist nicht möglich. Ca. 10-15 % der Bilder werden in Schwarzweiß bearbeitet.
Die grundoptimierte Bildbearbeitung geschieht innerhalb von 14 Kalendertagen, gerechnet vom Tag des Shootings an. Die Nachbearbeitung der ausgewählten Bilder erfolgt innerhalb 20 Tagen. Des Weiteren ist im zuvor vereinbarten Honorar bereits enthalten und muss nicht gesondert bezahlt werden.
4. Das Fotografinnen-Duo verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials. Originaldateien, wie RAW-Dateien, verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber ist in keinem Fall möglich.
5. Dem Fotografinnen-Duo steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Fotografinnen-Duos. Auch bei Weitergabe der Bilder an weitere Dienstleister ist das Fotografinnen-Duo vorher zu informieren und namentlich in den entsprechenden Medien zu erwähnen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
7. Das Fotografinnen-Duo verwendet die Aufnahmen der Auftraggeber nur nach deren Genehmigung (z. B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Flyer, Blog, Social Media, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) Dies geschieht ohne Vergütung an den Auftraggeber. Aufnahmen von Kindern oder weiterer Personen, die nicht als Auftraggeber gelten, werden ebenso nur mit deren Einwilligung veröffentlicht.
8. Der Auftraggeber darf die Bilder in sozialen Medien verbreiten, jedoch nur unter Angabe des Namens des Fotografinnen-Duos (@ali.ka.fotografie). Eine weitere Bearbeitung der Bilder durch den Auftraggeber oder Dritte mit diversen Foto-Filtern ist nur für private Zwecke gestattet. Es ist allerdings nicht zulässig diese weiter bearbeiteten Bilder in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
9. Das Honorar für den Auftrag entspricht dem im Angebot/der Buchung angegebenen Betrag. Bei zeitlicher Verlängerung der Leistung entspricht das tatsächliche Honorar der aufgeführten Summe in der Rechnung. Das vereinbarte Honorar ist spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren bei dem Fotografinnen-Duo.
10. Bei Buchung einer Hochzeitsreportage erhält der Auftraggeber eine Rechnung über eine Vorauszahlung.
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück (z. B. bei Ausfall der Hochzeit oder Terminverschiebung ohne Festlegung eines neuen gemeinsamen Termins), so behält das Fotografinnen-Duo die bereits bezahlte Vorauszahlung als Ausfallentschädigung ein. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bei allen weiteren Shootings trifft diese Regelung nicht zu. Sollte, aufgrund dessen, dass der Auftraggeber das Fotografinnen-Duo nicht weiter benötigt, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Fotografinnen-Duo im Nachhinein weniger als die vorher vereinbarten Stunden betragen, ist dennoch das volle Honorar vom Auftraggeber zu entrichten.
11. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein üblicher Honorarsatz (siehe entsprechendes Angebot) für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z. B. Witterungseinflüssen, so kann das Fotografinnen-Duo eine angemessene Erhöhung des Honorars zu ihrem üblichen Stundensatz für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen.
12. Die An- und Abreise des Fotografinnen-Duos ist im Preis enthalten. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografinnen-Duos den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten nachwirkend berechnet: je gefahrenem Kilometer = 0,50 €.
Bei zu langen Anfahrtsstrecken (über 100 km) zu den Locations vom Betriebssitz des Fotografinnen-Duos aus, muss vom Auftraggeber eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für Logis trägt der Auftraggeber. Die Anreise des Fotografinnen-Duos erfolgt somit schon am Vorabend (evtl. die Abreise am Folgetag der Hochzeit), um Zeitrestriktionen am Hochzeitstag selbst, z. B. durch Stau, zu umgehen.
13. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Fotografinnen-Duos), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. das Fotografinnen-Duo zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können oder sich verspäten, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Bei Ausfall wird sich das Fotografinnen-Duo darum bemühen gleichwertigen Ersatz zu finden.
14. Das Fotografinnen-Duo haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Es ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material, wie Fotobüchern etc., Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Zusendung und Rücksendung von Material erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
15. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Weitere Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Diese AGB von Alisa & Annika Bischoff GbR – ALI.KA.FOTOGRAFIE gelten ab dem 25.02.2026.
Auftragnehmer / Fotografinnen-Duo
Alisa & Annika Bischoff GbR – ALI.KA.FOTOGRAFIE
Dorfstraße 2
09669 Frankenberg/Sa.
Vertreten durch:
Annika Bischoff und Alisa Bischoff
Mobil: 0176-31123981
kontakt@alikafotografie.de
www.alikafotografie.de
USt-IdNr.: 454556918
